Aktuelles Gefahr erkannt: Sorgfältige Treppenbenutzer müssen Verhalten in zumutbarer Weise darauf einstellen Ohne Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht kann beim Treppensturz nach dem Besuch einer Arztpraxis kein Schadensersatz oder Schmerzensgeld geltend gemacht werden. Der Hauseigentümer muss auch nicht vor leicht zu erkennenden Gefahren warnen. So entschied das Landgericht Coburg. Im Mai 2010 stürzte die Klägerin nach Besuch einer Arztpraxis im ersten Stock auf