Die Stadt Bad Dürrheim ist nicht verpflichtet, Trinkwasser mit einer Härte von höchstens 14°dH (Grad deutscher Härte) zu liefern.
Eine darauf abzielende Klage eines in Bad Dürrheim-Hochemmingen wohnhaften Hauseigentümers hat das Verwaltungsgericht Freiburg abgewiesen.
Die Stadt Bad Dürrheim beliefert den Kläger – wie sämtliche Abnehmer der Stadtbereiche Kernstadt und Hochemmingen