Ist der Austausch von undichten Fenstern dringend erforderlich, hat der Mieter den Einbau von weißen Fenstern zu dulden, auch wenn die ursprünglichen Fenster die Farbgebung Eiche braun aufwiesen.
Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Amtsgerichts München hervor.
Eine Münchner Mieterin rügte ihrem Vermieter gegenüber mehrfach die Undichtigkeit einiger Fenster