Weil es der Fahrer seines Sattelzuges bei einem Notstopp auf der Autobahn versäumte, ein Warndreieck aufzustellen, erhält der klagende Fahrzeughalter nur 50% seines Schadens ersetzt, der durch den – aus Unaufmerksamkeit seines Fahrers – auffahrenden Sattelzug des Beklagten verursacht wurde.
Das hat das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts