Unfallversicherung

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Vereinsvorsitzender eines Heimatvereins verunglückte tödlich bei Zeltaufbau.
Aktuelles

Zelt eingestürzt: Witwe erhält keine Entschädigung von Berufsgenossenschaft

Beschäftigte sowie Personen, die wie Beschäftigte tätig werden, sind gesetzlich unfallversichert. Dies kann auch für Vereinsmitglieder gelten, wenn diese für den Verein Tätigkeiten verrichten, die üblicherweise in einem Beschäftigungsverhältnis ausgeübt werden. Werden Vereinsmitglieder allerdings im Rahmen ihrer Mitgliedspflichten tätig, sind sie nicht gesetzlich unfallversichert. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht. Ein
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