Ein Vermieter kann ein Mietverhältnis nicht sofort kündigen, wenn er eine zuvor erteilte Untervermietungserlaubnis widerruft, der Untermieter die Wohnung aber nicht sogleich räumt.
Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Der Beklagte mietete von dem Rechtsvorgänger der Klägerin im Jahr 1994 eine Wohnung in Berlin. Im Mietvertrag heißt es: “Eine Untervermietung bis