Ausstattungs- und Kunstschutzfähigkeit einer Leder-Nachahmung
Gericht
BGH
Art der Entscheidung
Revisionsurteil
Datum
04. 11. 1966
Aktenzeichen
Ib ZR 77/65
Leitsatz des Gerichts
1. Fehlt einem Lichtbild die schöpferische Gestaltung und beruht die Leistung nur auf handwerksmäßigem Können, so ist Schutzgegenstand des fotografischen Leistungsschutzrechts nur die konkrete Aufnahme als körperlicher