Ein Wunschkennzeichen kann von der Zulassungsstelle mit Verweis auf die Fahrzeug-Zulassungsverordnung untersagt werden.
Darauf weisen die Experten von ARAG JuraTel hin.
Annegret Neumann aus Itzehoe freute sich über ihr neues Auto. Was noch fehlte, war das Nummernschild – vorzugsweise mit ihren Initialen. Doch bei der machte man ihr einen Strich durch