Schutzschrift: volle 1,3-Verfahrensgebühr
Gericht
LG Köln
Art der Entscheidung
Kostenfestsetzungsbeschluss
Datum
23. 06. 2005
Aktenzeichen
31 O 689/04
Leitsatz des Gerichts
Reichen die Bevollmächtigten eines Antragsgegners im einstweiligen Verfügungsverfahren eine Schutzschrift ein, ist dem Antragsgegner – wird der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen – eine volle 1,3-Verfahrensgebühr