Die Erhebung einer Vermessungsgebühr über 2.500 Euro für ein 11 qm großes Grundstück ist zulässig.
So hat das Verwaltungsgericht Minden entschieden und die Klage eines Grundstückseigentümers abgewiesen.
Der Kläger hatte das Grundstück von seinem Nachbarn erworben und beim beklagten Landkreis die Vermessung beantragt. Der Landkreis erhob für die veranlassten