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Wanderung

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Urteil zu Sturz bei Wanderung
Aktuelles

Sturz bei Wanderung: Veranstalter ist nicht verpflichtet, Wanderwege ständig zu kontrollieren

Den Veranstalter organisierter und kostenpflichtiger Wanderungen trifft zwar grundsätzlich die Pflicht, eine Wanderstrecke an besonders problematischen Stellen auf ihre gefahrlose Begehbarkeit zu prüfen. Eine daraus resultierende Haftung für Körperschäden kann der Veranstalter auch nicht wirksam in einer vertraglichen Vereinbarung mit den Wanderern ausschließen. Jedoch ist er nicht verpflichtet, sämtliche Wanderwege
16 Mai 2013 2 min read
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