Mieter können sich auf die Richtigkeit der Produktangaben des Farbenherstellers und die Beratung eines Verkäufers in einem Baumarkt verlassen.
Das hat das Amtsgericht München rechtskräftig geurteilt.
Der verhandelte Fall: Im Juni 2006 mietete ein Ehepaar ein Haus mit Garten in der Untermenzingerstraße in München an. Vor dem Einzug strichen die