Besucher von Weihnachtsmärkten müssen damit rechnen, dass die Verkaufsstände an Wasser- und Stromleitungen angeschlossen sind, die überirdisch auf den Gehwegen davor verlaufen. Werden diese Kabel und Schläuche mit vom Bodenbelag unterscheidbaren Abdeckungen gesichert, trifft den Betreiber der Buden bei einem Sturz keine Schuld. Jedenfalls müssen der Händler und der Hütten-Vermieter