Falls jemand eine Wohnung nicht vermietet bekommt, weil er Gewerkschaftsangehöriger ist, liegt darin kein Verstoß gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor. Verboten sind nach diesem Gesetz Benachteiligungen aus Gründen der Weltanschauung. Die Gewerkschaftszugehörigkeit betrifft nur einen Teilaspekt des Lebens und ist daher keine Weltanschauung.
Das geht aus einem rechtskräftigen Urteil des