Unlautere Herabsetzung und unzulässige Schmähkritik gegenüber anderem Anwalt in Schriftsätzen
Gericht
OLG Frankfurt a.M.
Art der Entscheidung
Urteil über Anschlussberufung
Datum
27. 03. 2014
Aktenzeichen
6 U 75/12
Leitsatz des Gerichts
1. Die in einem anwaltlichen Schriftsatz aufgestellte Aussage, der gegnerische Rechtsanwalt begehe “gewerblich Prozessbetrug” und sei ein