Wer auf der Treppe eines U-Bahn-Zugangs stürzt, weil die Stufen nicht von Schnee und Eis befreit wurden, hat in der Regel einen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld.
Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Berlin Charlottenburg hervor.
In dem verhandelten Fall war die Klägerin auf den oberen Treppenstufen