Die gesetzliche Übertragung der Winterdienstpflicht auf öffentlichen Gehwegen mit der Änderung der ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit der Anlieger ist mit dem in der Berliner Verfassung garantierten Eigentumsgrundrecht vereinbar.
Das hat der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin entschieden und die Verfassungsbeschwerde eines Hauseigentümers gegen die geltende Winterdienstregelung auf öffentlichen Gehwegen im Straßenreinigungsgesetz von Berlin