ALG-Bezieher: An rechtzeitige Umzugsmeldung bei Sozialämtern und Behörden denken
Sozialleistungsempfänger müssen eine rechtzeitige Umzugsanmeldung beim Amt abgeben, wenn der bisherige Wohnort bzw. die Wohnung gegen eine andere eingetauscht werden.
Darauf machen die Experten von www.umzug.info aufmerksam.
Mehrere Millionen Deutsche sind aufgrund zu geringer Einkommen oder einer bestehenden Arbeitslosigkeit auf finanzielle Unterstützung vom Staat angewiesen. Arbeitslosengeld I oder Hartz IV, Grundsicherung oder Sozialhilfe – Begriffe und staatliche Hilfen gibt es viele. Für Empfänger der Sozialleistungen gibt es eine Vielzahl von Punkten, die für den Erhalt berücksichtigt werden müssen. So muss zum Beispiel eine rechtzeitige Umzugsanmeldung beim Amt erfolgen, wenn der bisherige Wohnort bzw. die Wohnung gegen eine andere eingetauscht werden.
Post muss pünktlich zum Einzug bei neuer Adresse ankommen
Diese Tatsache ist zu einem Großteil der Meldepflicht geschuldet. Wer Geld vom Staat erhält, muss für die zuständigen Sozialbehörden erreichbar sein und zudem die Bereitschaft zur Vermittlung in ein Arbeitsverhältnis oder bestimmte Fördermaßnahmen mitbringen. Sonst wird der Geldhahn teilweise oder gar vollständig zugedreht.
Bleibt die besagte rechtzeitige Umzugsanmeldung beim Amt aus, müssen vor allem Empfänger von Hartz IV – also Arbeitslosengeld II – nach der verspäteten Rückmeldung mit Sanktionen rechnen. Kürzungen der Bezüge bilden hier erst den Anfang.
Wichtig ist die Meldung zum geplanten Umzug somit schon im eigenen Interesse. Denn vielleicht gehen auf dem Postweg durchaus interessante Job-Offerten unter der alten Adresse ein. Durch die ausbleibende oder zeitversetzte Zustellung bringen sich Arbeitswillige schlimmstenfalls um die Gelegenheit, einen neuen Arbeitgeber zu finden.
Extra-Zuschuss vom Amt beim Umzug
Besonders wichtig aber ist die rechtzeitige Umzugsmeldung beim Amt für all jene Bürger, die nicht nur die Basisversorgung bekommen. Denn die Behörden gewähren in vielen Fällen Zuschüsse zum Umzug. Und auch die allgemeinen Mietkosten werden vor allem bei Hartz IV-Beziehern vom Staat übernommen.
Damit dies in Zukunft so bleibt, will der zuständige Sachbearbeiter informiert werden, in welche Wohnumgebung die Empfänger zu ziehen gedenken. Die Behörde hat ein durchaus beträchtliches Wörtchen mitzureden, wenn die alte gegen eine neue Wohnung getauscht werden soll. Entscheidend ist hierbei die Größe der Wohnung bzw. die auf der Wohnungsgröße basierende Höhe der Miete.
Sind die Kosten zu hoch, kann der Umzug generell verweigert werden. Wurde der Mietvertrag bereits unterzeichnet, können Behörden schlimmstenfalls die Kostenübernahme verweigern. Ein ernstes Problem – denn mit den normalen Leistungen lassen sich nicht einmal günstige Wohnungen finanzieren.
Umzüge müssen aus gutem Grund erfolgen
Die genauen Angaben zur potentiellen neuen Wohnung werden eingehend begutachtet, bevor die Behörde grünes Licht für den Umzug gibt. Wichtig ist die Zustimmung natürlich auch deshalb, weil Vermieter vielleicht Wert auf ein Bewilligungsschreiben legen und wissen möchten, ob das Amt für die Mietkosten aufkommt. Umzugskosten wie die Mietkaution, die Transportkosten und andere Kostenpunkte werden bei Erfüllung einiger wichtiger Voraussetzungen häufig erstattet.
Erfolgt der Umzug mit dem Ziel der Arbeitsaufnahme am neuen Wohnort, ist Nachwuchs unterwegs, hat der frühere Vermieter das Mietverhältnis gekündigt oder werden die laufenden Kosten durch den Umzug gesenkt? Diese Punkte gehören zu den möglichen Gründen, die eine Übernahme der Umzugskosten durch die Behörde möglich machen.
Online beim Amt alle wichtigen Rahmenbedingungen zum Umzug abrufen
Leistungsempfänger sind wie Umziehende allgemein von Rechts wegen gezwungen, das zukünftig zuständige Einwohnermeldeamt zu informieren. Hier bleibt immerhin eine Woche nach dem Einzugstermin als zeitlicher Rahmen für den Behördengang. Die Arbeitsagentur hingegen möchte die neue Anschrift schon eine Woche vor dem Umzug mitgeteilt bekommen. Kompliziert ist dies zum Glück dank des umfangreichen Online-Services der örtlichen Agenturen nicht.
Die nötigen Formulare können vielfach im Web abgerufen (oder zügig vor Ort ausgehändigt) werden und im Notfall per Post übermittelt werden, falls der stressige Umzug keine Zeit für den persönlichen Besuch lässt. Mit etwas Glück reicht eine Mail an den Sachbearbeiter, allerdings ist dies nur möglich, wenn es durch den Umzug nicht zu einer Änderung der Zuständigkeit kommt.
Diese rechtzeitige Umzugsanmeldung beim Amt ist dabei eben nicht nur dann obligatorisch, wenn die umziehenden Personen tatsächlich Leistungen beziehen.
Während für Empfänger von Arbeitslosenleistungen beim Umziehen eine Bereitschaft für die Vermittlung obligatorisch ist, gilt diese Pflicht auch für Menschen, die zwar keine Leistungen erhalten, aber dennoch für die Vermittlungsarbeit der Jobcenter zur Verfügung stehen müssen. Nicht nur das Einwohnermeldeamt will Bescheid wissen, wenn ein Umzug ins Haus steht. Werden Leistungen vom Staat bezogen, ist die rechtzeitige Umzugsanmeldung beim Amt von besonders großer Bedeutung.
QUELLE: lifePR / Pronto – Business Media GmbH