Auswahl eines Mieters: Haus- und Mietverwalter haftet bei versäumter Bonitätsprüfung

Haftung des Haus- und Mietverwalters bei versäumter Bonitätsprüfung
Haftung des Haus- und Mietverwalters bei versäumter Bonitätsprüfung

Vereinbaren die Parteien in einem Mietverwaltervertrag, dass der Mietverwalter auch zur sorgsamen Auswahl eines geeigneten Mieters verpflichtet ist, gehört dazu grundsätzlich auch eine Bonitätsprüfung der Mietinteressenten.

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf reicht die Einholung einer Selbstauskunft des Interessenten für eine Bonitätsprüfung nicht aus.


Haftung des Haus- und Mietverwalters bei versäumter BonitätsprüfungDie Auswahl des „richtigen“ Mieters ist eine für den Wert der Immobilie entscheidende Frage. Denn dieser wird erheblich auch von der Nachhaltigkeit der Miete beeinflusst, die ihrerseits an der Laufzeit des Mietvertrages und insbesondere der Bonität des Mieters gemessen wird.

Aufschluss über die finanzielle Situation eines Mietinteressenten können beispielsweise die Vorlage einer Schufa-Auskunft bzw. die Unterlagen des Steuerberaters oder das Vorlegen einer aktuellen Lohnbescheinigung bzw. Lohnabrechnung geben. Kommt der Verwalter seiner Verpflichtung zur Bonitätsprüfung nicht nach, hat der Auftraggeber u. U. einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Verwalter.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.03.2013, Aktenzeichen I-12 U 55/12