Autobrand nach Einbau einer Musikanlage: Kfz-Kaskoversicherung muss zahlen
Ein Kfz-Vollkasko-Versicherer kann seine Einstandspflicht für einen Brandschaden nicht mit Blick auf den Einbau diverser Unterhaltungs- und Navigationselektronik ablehnen. Denn das erhöht die Möglichkeit der Risikoverwirklichung nicht nachhaltig.
So urteilte das Oberlandesgericht Karlsruhe.
Der Halter des Fahrzeugs hatte einen Musikverstärker, ein Navigationsgerät sowie Steuergeräte für Rückleuchten eingebaut. Das Fahrzeug brannte vollkommen aus. Es hatte einen Wiederbeschaffungswert von 7.500 Euro, der Restwert betrug 10 Euro. Der Halter verlangte vom Versicherer die Zahlung der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.
Das OLG gab ihm recht: So ein Einbau sei nicht unüblich, und die Versicherer fragten vor Vertragsabschluss regelmäßig nicht nach, ob Einbauten vorhanden seien.
Hinweis
Etwas anderes gilt, wenn der Einbau mangelhaft ist und sich daraus ein erhöhtes Risiko für den Eintritt des Versicherungsfalls ergibt. Dann wird der Versicherer leistungsfrei, wenn dem Besitzer die Mangelhaftigkeit bekannt war und er die damit verbundenen Risiken bewusst in Kauf genommen hat.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 17.9.2013, Aktenzeichen 12 U 43/13