Blasphemische Autoaufkleber: Geldstrafe wegen Störung des öffentlichen Friedens

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Aufkleber können öffentlichen Frieden stören

Wer sich mit Sprüchen auf der Autoheckscheibe über die Kirche lustig macht oder zum Mord am Papst aufruft, kann wegen Störung des öffentlichen Friedens belangt werden.

Das urteilte das Amtsgericht Lüdinghausen.


news urteilAufkleber können öffentlichen Frieden störenDer verhandelte Fall: Ein pensionierter Lehrer hat so seine Schwierigkeiten mit der Kirche. Er ist zwar in einem christlichen Elternhaus aufgewachsen, meinte jedoch mit fortschreitendem Alter, dass Religion Humbug sei. Seiner Meinung verlieh er auf der Heckscheibe seines Autos Ausdruck. So schrieb er sich „Jesus – 2000 Jahre rumhängen und immer noch kein Krampf“ auf die Heckscheibe und rief mit einem anderen Slogan offen zum Mord am Papst auf. Er wollte damit provozieren und aufklären. Damit erregte damit neben dem Interesse von Passanten und Autofahrern auch das der Staatsanwaltschaft. Der Gotteslästerer musste sich also nun vor Gericht für seine beleidigenden Heckscheibenaufschriften verantworten.

Das Amtsgericht Lüdinghausen verurteilte ihn wegen Störung des öffentlichen Friedens. Er habe mit seinen Beschimpfungen die religiöse Überzeugung Gläubiger beeinträchtigt.

Zudem hätte er die Intoleranz gegenüber der Kirche und ihrer Anhänger gefördert. Der pensionierte Lehrer nahm eine solche Störung durch sein Verhalten billigend in Kauf. Auch auf Kunstfreiheit könne sich der Mann nicht berufen. Weder könne das Amtsgericht selbst einen künstlerischen Hintergrund bei den Heckscheibensprüchen feststellen noch sei dieser für unbeteiligte zu erkennen. Das Gericht verurteilte den selbst ernannten Aufklärer daher zu 30 Tagessätzen zu je 100 Euro.

AG Lüdinghausen, Urteil vom 25.02.2016, Aktenzeichen Ds-81 Js 3303/15-174/15

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