Dreiste Telefonabzocker: Unerlaubte und betrügerische Werbeanrufe melden

Dreiste Telefonabzocker: Unerlaubte und betrügerische Werbeanrufe melden

Die Belästigung am Telefon durch unseriöse Unternehmen und Abzocker lässt nicht nach. Die Anrufer bedienen sich immer dreisterer Methoden. Inzwischen geben sie sich als Anwälte, Mitarbeiter von Behörden oder gar Verbraucherzentralen aus, um einen vertrauenswürdigen Eindruck zu erwecken. “So kann es nicht weitergehen, den Telefonabzockern muss endlich das Handwerk gelegt werden”, fordert Ulrike von der Lühe, Vorstand der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. “Hierfür muss das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung dringend verschärft werden.” Wirkung zeigt nach Auffassung der Verbraucherzentralen nur die Bestätigungslösung, das heißt telefonisch abgeschlossene Verträge müssen schriftlich bestätigt werden.

Mit einer Umfrage-Aktion wollen die Verbraucherzentralen erfassen, welches Ausmaß die Belästigung am Telefon trotz der Gesetzesänderung im Jahr 2009 noch immer hat. Betroffene sind aufgerufen, ihre Erfahrungen mit unerlaubten und betrügerischen Werbeanrufen zu melden. Die Erfahrungen können im Internet unter www.vz-rlp.de/umfrage-telefonwerbung in einen Fragebogen eingetragen werden. Auch in den örtlichen Beratungsstellen und Stützpunkten liegt der Fragebogen aus. Die Aktion läuft bis zum 16. September 2012.

Der Gesetzgeber hatte in 2009 unter anderem höhere Bußgelder für Firmen beschlossen, die ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher Werbeanrufe tätigen. “Die vielen Beschwerden zeigen jedoch, dass die gesetzlichen Regelungen nicht ausreichen”, sagt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale. Bei der Verbraucherzentrale gibt es nach wie vor täglich Beschwerden über unerlaubte Werbeanrufe, bei denen den Angerufenen persönliche Daten entlockt, angebliche Sperrboxen zur Abwehr von Werbeanrufen aufgedrängt oder Zeitschriften-Abos untergeschoben werden. Teilweise manipulieren die unseriösen Firmen sogar die im Display angezeigte Telefonnummer und schalten die tatsächliche Rufnummer der angegebenen Institution oder Behörde vor. Vielfach zeigt ein Rückruf auch, dass die angezeigt Nummer gar nicht existiert. “Dieser Dreistigkeit müssen endlich Grenzen gesetzt werden”, so von der Lühe. Mit den Ergebnissen der Umfrage wollen die Verbraucherzentralen den dringenden Handlungsbedarf für erneute verschärfte gesetzliche Regelungen gegenüber der Politik untermauern.

QUELLE: VZ-RLP