Einzug des Partners, Umzug oder Neuanschaffungen: Hausratversicherer muss informiert werden
Fast 82 Prozent der Bundesbürger haben eine Hausratversicherung und damit ihren Hausrat vor Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruchdiebstahl geschützt. Doch nach einem Wohnungswechsel lassen sich die meisten nicht erneut beraten. Das kann Konsequenzen für den Versicherungsschutz haben.
Im Rahmen einer Umfrage untersuchte die Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) im Auftrag der Gothaer Versicherung die Situation von mehr als 1.000 Bundesbürgern.
Ein wichtiges Ergebnis der repräsentativen Studie ist, dass von jenen Versicherungsnehmern, die seit dem Abschluss ihrer Hausratpolice umgezogen sind, 70 Prozent ihren Wohnungswechsel nicht zum Anlass genommen, sich erneut beraten zu lassen. Doch das ist wichtig, denn man spart möglicherweise bares Geld: “Zieht man etwa von der Stadt aufs Land, fällt häufig eine geringere Versicherungsprämie an, da zum Beispiel das Risiko von Einbruchdiebstählen sinkt”, erläutert Stefan Hilgers, Hausratexperte bei der Gothaer Versicherung.
Sollte die neue Wohnung deutlich größer als die alte sein, ist ebenfalls eine Anpassung des Vertrages nötig. Denn die Versicherungssumme richtet sich bei den meisten Verträgen nach der Quadratmeterzahl. Wird diese nicht angepasst, droht eine sogenannte “Unterversicherung”. Das bedeutet, dass im Falle eines Totalschadens – etwa wenn die gesamte Wohnung ausbrennt – nicht der gesamte Schaden erstattet wird. Aber auch bei kleineren Schäden wird dann nur anteilig erstattet.
In diesem Zusammenhang fällt auch auf: Rund 17 Prozent aller Befragten haben seit Vertragsabschluss höherwertigen Hausrat dazu gekauft oder sind mit ihrem Partner zusammengezogen, der seinen Hausrat mitgebracht hat, ohne ihre Hausratversicherung überprüfen zu lassen Weitere 13 Prozent können sich nicht genau daran erinnern, ob sie es getan haben. “Ohne eine entsprechende Überprüfung laufen sie Gefahr, bei einem Totalschaden ohne ausreichenden Schutz dazustehen und erhebliche Abzüge bei der Erstattung zu riskieren”, warnt Gothaer Experte Hilgers.
QUELLE: GOTHAER Versicherungen