Erleichterungen im Bauprozess: Schneller zu seinem Recht kommen
Bauprozesse sind lang, komplex, teuer – und kosten alle Beteiligten viel Kraft und Nerven. Langwierig und kostenintensiv sind vor allem die gerichtlichen Sachverständigengutachten, die in Bauprozessen regelmäßig eingeholt werden. Die rechtlichen Möglichkeiten, sich gegen unrichtige Sachverständigengutachten rechtzeitig und effektiv durch Einschaltung von Privatgutachtern vor und während eines Bauprozesses zur Wehr zu setzen, werden von den Gerichten vielfach missachtet.
Diese Situation zu verbessern, hatte sich der 4. Baugerichtstag in Hamm zur Aufgabe gemacht.
Ein Ergebnis des Baugerichtstages ist, dass die Rahmenbedingungen des Bauprozesses verbessert werden sollen. Dies gilt insbesondere für das Beweisrecht, dessen Anpassung an die Bauprozesswirklichkeit auch eine Verkürzung der Bauprozesse zur Folge hätte. „Die am Bau Beteiligten müssen schneller zu ihrem Recht kommen und alle Seiten, Bauherren, Architekten und ausführende Bauunternehmen, entlastet werden“, erklärt Dr. Andreas Koenen, Baurechtsspezialist und Inhaber der Kanzlei KOENEN RECHTSANWÄLTE.
Dies ist der Hintergrund dafür, dass die Bedeutung des Privatgutachters vor Gericht gestärkt werden soll, eine zentrale Forderung beim Baugerichtstag. Hierzu gehört nach Ansicht des zuständigen Arbeitskreises auch, dass die Kosten eines Privatgutachtens im Zivilprozess als Rechtsverfolgungskosten jedenfalls im Falle der Verwertung durch das Gericht erstattungsfähig sein sollen. „Bislang wird die Frage der Erstattungsfähigkeit von Privatgutachten in der obergerichtlichen Rechtsprechung sehr unterschiedlich beurteilt und eine Entscheidung des BGH fehlt bislang“, so Koenen. „Der Gesetzgeber sollte hier Klarheit bringen. Dies wäre ein Schritt in die richtige Richtung.“
QUELLE: KOENEN Rechtsanwälte