Fahrlässige Fehlkonstruktion: Vermieter hat für marodes Treppengeländer aufzukommen
Ist das Treppengeländer in einem Hausflur falsch konstruiert, so dass Personen hindurchstürzen können, handelt es sich um einen erheblichen Mietmangel. Da im Rahmen eines normalen Mietgebrauches ein Bruch der Holzstreben des Geländers nicht vorstellbar ist, können dafür die gefährdeten Hausbewohner nicht auch noch zur Kasse gebeten werden. Vielmehr hat der für die Verkehrssicherheit verantwortliche Hausbesitzer eine 10-prozentige Mietminderung hinzunehmen.
Das hat das Amtsgericht Jülich entschieden.
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, hatte ein vor Gericht dargelegtes Gutachten eindeutig ergeben, dass das Geländer der gefährlichen Holztreppe mit zu tief angebrachten Knieleisten nicht ordnungsgemäß konstruiert und fachgerecht eingebaut war.
Zwar könne durchaus unterstellt werden, dass die Schäden beim Einzug der Bewohner noch nicht vorhanden waren und erst während der Mietzeit eingetreten sind. “Dass diese aber durch einen unsachgemäßen Umgang der Mieter verursacht wurden – davon ist angesichts der Treppen-Fehlkonstruktion nicht auszugehen”, erklärt Rechtsanwältin Alexandra Wimmer (telefonische Rechtsberatung unter 0900/1875000-0 für 1,99 Euro pro Minute). Es erscheint eher denkbar, dass die aufgefundenen Bruchstellen im Rahmen eines normalen Mietgebrauchs aufgetreten sind.
Damit aber kann der Vermieter nicht, wie versucht, die Reparaturkosten auf die Hausbewohner umlegen. Vielmehr haben diese ihrerseits wegen des erheblichen Mietmangels zu Recht jeweils 60,50 Euro Monatsmiete einbehalten, was einer Mietminderung von 10 Prozent entspricht. (Urteil vom 10.04.2012, 4 C 85/11)
QUELLE: Telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline