Fehler bei der Wärmedämmung: Selbst geringe Bauabweichungen sind gefährlich
Ein Neubau, aber auch jede Sanierungsmaßnahme muss energetisch effizient erfolgen. Allerdings können Fehler in der Bauphase das angestrebte Ergebnis in puncto Wärmeschutz und Energieverbrauch von Anfang an gefährden. Denn scheinbar geringe Bauabweichungen können erhebliche Folgen haben.
Darauf weist der Bauherren-Schutzbund e.V. (www.bsb-ev.de) hin.
Fehler bei der Wärmedämmung werden nicht immer sofort als solche wahrgenommen. Wird zum Beispiel eine Bodenplatte so aufgebaut, dass beim Verlegen der Fußbodenheizung die Dämmung statt geplanter zehn Zentimeter auf sieben reduziert werden muss, kann diese Dämmstärke gerade noch den Vorschriften genügen. Allerdings weist die daraufhin überarbeitete Wärmebedarfsberechnung dann einen erhöhten Heizwärmebedarf aus, der die Heizkosten in die Höhe treibt.
Worauf kommt es an?
Maßgebend für die Ausführung der energetisch relevanten Komponenten eines Neubauvorhabens sind immer die Angaben im energetischen Wärmeschutznachweis. Dieser wiederum ist Bestandteil der erteilten Baugenehmigung. Wird in der Bauphase davon abgewichen, müssen diese Veränderungen aufgenommen und der Wärmeschutznachweis überarbeitet werden.
Achtung: Alle Faktoren für den Wärmeschutz prüfen
Neben der Dicke des Dämmstoffes ist seine Wärmeleitfähigkeit von Bedeutung. So kann durch den Einsatz von höherwertigen Dämmstoffen mit geringerer Wärmeleitfähigkeitsstufe trotz verminderter Dicke die gleiche – ursprünglich beabsichtigte – Wirkung erzielt werden. Deshalb sollten beispielsweise bei Abweichungen von geplanter und ausgeführter Dämmung die jeweiligen Dicken und Wärmeleitstufen miteinander verglichen werden.
Wichtig: Defizite rechtzeitig ausgleichen
Durch Korrekturen an anderen Bauteilen können entstandene Defizite rechtzeitig ausgeglichen werden. So kann eine dickere oder hochwertigere Dachdämmung erfolgen. Alternativ können auch andere Stellschrauben zur energetischen Bilanzierung genutzt werden. Dazu zählt eine effektivere Anlagentechnik, aber auch die Möglichkeit, mittels erfolgreicher Luftdichtheitsmessung geringere Lüftungswärmeverluste anzusetzen und Wärmebrückenverluste detailliert zu berechnen.
Sind durch solche Korrekturen die gewünschten energetischen Effekte nicht zu erzielen, muss die Zuständigkeit für die anders als ursprünglich geplante Ausführung von Bauteilen geklärt werden. Die dafür Verantwortlichen können letztlich zur Wiederherstellung der vertraglich zugesicherten energetischen Qualität und zur Übernahme der Zusatzkosten verpflichtet werden.
BSB-Tipp von Bauherren- und Energieberater Jürgen Friedrichs, Berlin: Nahezu alle Bauherren legen beim Neubau inzwischen Wert auf ein energiesparendes Haus. Grundsätzlich verpflichten zudem gesetzliche Vorschriften wie die Energieeinsparverordnung EnEV zur Einhaltung definierter energetischer Mindestkriterien. Treten während der Bauphase Abweichungen in der vereinbarten Bauweise mit Auswirkungen auf den künftigen Wärmeverbrauch auf, können rechtzeitige Korrekturen die Energiebilanz des Hauses in vielen Fällen noch retten. Das muss permanent kontrolliert werden – und ist im Zweifelsfall sofort nachzurechnen. Der Bauherren-Schutzbund bietet dafür ein breites Spektrum an unabhängiger Beratung.
Wenn durch veränderte Baumaßnahmen ein höherer Energiebedarf entsteht, als er im Wärmeschutznachweis ausgewiesen und vertraglich vereinbart wurde, muss das nicht kritiklos hingenommen werden. Denn so entstehende höhere Betriebskosten sind von Bauherrn über Jahre hinweg zu tragen und stellen somit keine akzeptable Lösung dar.
QUELLE: na presseportal (ots) / Bauherren-Schutzbund e.V.