Frost- und Schneeschäden: Die Versicherungen springen nicht in allen Fällen ein
Die Wintermonate und extreme Witterungsbedingungen können zu ungewöhnlichen Schadenfällen führen. Wenn der Winter die schöne weiße Pracht mit sich bringt, freuen sich besonders Kinder auf eine schöne Schneeballschlacht. Doch nicht selten kann hierbei eine Scheibe zu Bruch gehen. Auch Autobesitzer können aufgrund eisiger Temperaturen mit unangenehmen Schadenfällen konfrontiert werden.
Frank Bärnhof, Versicherungsexperte von CosmosDirekt, gibt Antworten auf Versicherungsfragen, die bei Kundengesprächen im Winter immer wieder Thema sind.
Schneeballschlacht: Wer zahlt die kaputte Fensterscheibe?
Wenn der Nachwuchs unbeabsichtigt die Fensterscheibe des Nachbarhauses mit dem Schneeball einschlägt, kann es für die Eltern schnell teuer werden. Jedoch können Kinder unter sieben Jahren laut Gesetz grundsätzlich nicht für verursachte Schäden haftbar gemacht werden. Und ist den Eltern keine Verletzung der Aufsichtspflicht vorzuwerfen, bleibt der Geschädigte in der Regel auf den Kosten sitzen, sofern er keine Hausrat-Glasversicherung abgeschlossen hat. Tipp: Eltern müssen dann zwar rein juristisch nicht für Schäden haften, die ihre Kinder anrichten, viele fühlen sich aber moralisch verpflichtet, den Schaden zu ersetzen. Es empfiehlt sich daher, eine Familienhaftpflichtversicherung abzuschließen, die in solchen Fällen auf die Prüfung der Aufsichtsverletzung verzichtet.
Muss man die Schneedecke auf dem Autodach entfernen, bevor man losfährt? Oder reicht es, wenn die Frontscheibe frei ist?
Laut Straßenverkehrsordnung ist der Fahrer für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs verantwortlich. Dazu gehören auch das Freikratzen der Scheiben und das Befreien des Autodachs von Eis und Schnee. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg, wenn er von der Polizei angehalten wird. Wird durch vereiste Scheiben oder herabrutschenden Schnee die Sicht behindert und kommt es zu einem Unfall, kann der Kaskoversicherer im Schadenfall die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens kürzen. Um sicherzugehen, sollten daher die Scheiben freigekratzt und die Schneekapuzen vor jeder Fahrt entfernt werden.
Von einem Lkw stürzt eine Eisplatte auf das nachfolgende Auto. Wer zahlt?
Für die Entfernung der Eisplatten vor Abfahrt ist der Lkw-Fahrer selbst verantwortlich. Eine herabstürzende Eisplatte kann für andere Verkehrsteilnehmer sehr gefährlich werden und einen erheblichen Schaden verursachen. Kommt es durch eine Eisplatte zu einer Beschädigung an dem nachfolgenden Fahrzeug, kann sich der Geschädigte an die Kfz-Haftpflichtversicherung des Lkw oder die des Hängers wenden. Wichtig als Nachweis: Wenn möglich, Kennzeichen des Lkw, Name von eventuellen Zeugen und genauen Unfallort sowie -uhrzeit notieren. Kann der Schadenverursacher nicht ermittelt werden, kommt für einen Schaden an der Windschutzscheibe die Teilkaskoversicherung des Geschädigten auf. Wird das Fahrzeug stärker beschädigt, kann der Versicherungsnehmer dies über seine Vollkaskoversicherung geltend machen.
QUELLE: na presseportal (ots) / CosmosDirekt