Gemeinsam statt einsam: Senioren-WGs werden immer beliebter
Nicht nur Studenten leben in Wohngemeinschaften – auch unter Senioren wird diese Wohnform immer beliebter. Die Vorzüge gerade für ältere Menschen liegen auf der Hand. In einer WG kann man sich die Haushaltsarbeiten teilen und sich im Alltag unterstützen. Auch gemeinsame Aktivitäten und Ausflüge sind leichter zu organisieren.
Und schließlich erweitert man durch eine WG automatisch seinen Freundes- und Bekanntenkreis und hat sogar mehr Kontakt zur jüngeren Generation – etwa durch Familienangehörige der Mitbewohner.
Das Gefüge muss harmonieren
Die Menschen, die in einer Senioren-WG leben, sollten in ihren Interessen, Ansichten und Gewohnheiten nicht allzu unterschiedlich sein. “Falls das Gefüge insgesamt aber harmoniert, ist eine WG das beste Mittel gegen die Einsamkeit im Alter”, betont Heike Bohnes, unabhängige Sachverständige für Pflege aus Aachen. Bohnes hebt besonders die Vorzüge der WG hervor, wenn einer der Bewohner einmal pflegebedürftig werden sollte: “Die Hilfe und Betreuung von außen lässt sich oftmals in einer solchen WG leichter organisieren, als wenn der Pflegebedürftige allein lebt.”
Schützen, was lieb und teuer ist
Um die zwischenmenschlichen Vorzüge einer WG genießen zu können, müssen sich die Bewohner aber zuvor auch über ganz praktische Dinge einigen – etwa über den notwendigen Versicherungsschutz. Wer zahlt beispielsweise, wenn kostbare Gegenstände zu Bruch gehen? Mit einem in Deutschland neuartigen Versicherungsprodukt der Ergo Direkt Versicherungen lassen sich solche Einzelstücke vor den finanziellen Folgen von Beschädigungen, Zerstörung oder Diebstahl schützen. Matthias Walther, Experte für Sachversicherungen beim Fürther Direktversicherer, erläutert: “Der neue ‘Gegenstands-Schutz’ sichert sogar Risiken ab, die über die klassische Hausratversicherung meist nicht gedeckt sind: einfacher Diebstahl, Herunterfallen, Verschütten einer Flüssigkeit oder Gewitterregen durch ein offen gelassenes Fenster.” Die Gegenstandsversicherung zahle dann die vereinbarte Versicherungssumme aus – bis zu 90 Prozent des Kaufpreises.
QUELLE: djd pressetreff/ots