Grillen auf dem Balkon mit einem Elektrogrill ist nicht immer erlaubt
Wenn Nachbarn dadurch erheblich gestört werden, muss das Grillen entsprechend beschränkt werden. Außerdem darf durch Grillen die Bausubstanz nicht gefährdet werden. Das Landgericht Essen (Az.: 10 S 437/01) hat übrigens sogar entschieden, dass im Mietvertrag ein absolutes Grillverbot – sowohl für den herkömmlichen Holzkohlengrill als auch für einen modernen Elektrogrill (!) – verhängt werden kann.