Grillen auf dem Balkon mit einem Elektrogrill ist nicht immer erlaubt
![Grillen auf dem Balkon mit einem Elektrogrill ist nicht immer erlaubt](/content/images/size/w2000/2023/10/-D9402F_-3D27D1.png)
Wenn Nachbarn dadurch erheblich gestört werden, muss das Grillen entsprechend beschränkt werden. Außerdem darf durch Grillen die Bausubstanz nicht gefährdet werden. Das Landgericht Essen (Az.: 10 S 437/01) hat übrigens sogar entschieden, dass im Mietvertrag ein absolutes Grillverbot – sowohl für den herkömmlichen Holzkohlengrill als auch für einen modernen Elektrogrill (!) – verhängt werden kann.