Hausratversicherung: Entschädigungsgrenze gilt nicht für Armbanduhr aus Gold/Platin
Wird eine hochwertige, teilweise mit Gold oder Platin besetzte Herrenarmbanduhr entwendet, kann der Hausrat-Versicherer seinen Versicherungsnehmer nicht auf die Entschädigungsgrenze für Wertsachen verweisen.
Das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz begründet seine Entscheidung damit, dass Wertsachen zwar auch Schmucksachen aus Gold oder Platin seien.
Dagegen seien hochwertige Herrenarmbanduhren keine Schmucksachen. Sie würden der Zeitmessung dienen. Der Schmuckcharakter sei nicht ihr Hauptzweck (10 U 771/11).
Hinweis: In dieser Einschätzung weichen die Gerichte jedoch voneinander ab. Anders gesehen hat es z.B. das OLG Köln (9 U 36/05).