In dunkler Kleidung über die Straße: Kein Schadensersatz bei Unfall

Urteil zu Schadensersatzansprüchen
Urteil zu Schadensersatzansprüchen

Urteil zu SchadensersatzansprüchenNachts sind alle Katzen grau… und Fußgänger leider auch. Wer allerdings in finsterer Nacht dunkel bekleidet eine Straße überquert, handelt leichtsinnig und riskiert bei einem Unfall sämtliche Schadensersatzansprüche.

Darauf weisen die ARAG Experten hin und belegen dies mit einem aktuellen Urteil des Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken.

Das Gericht wies die Schadensersatz- und Schmerzensgeldklage eines Fußgängers gegen einen Autofahrer ab. Der Kläger hatte nach Darstellung des Gerichts mit dunkler Kleidung nachts eine innerstädtische Straße abseits einer – auch noch rot zeigenden Fußgängerampel blindlings überquert. Dabei wurde er von einem Auto erfasst und schwer verletzt – der Kläger hätte den mit eingeschaltetem Licht fahrenden Wagen auch bemerken müssen (OLG Saarbrücken, Az.: 4 U 200/10).

QUELLE: lifePR/ARAG