Bauverträge mit Mängeln: Verbraucherschutz für private Bauherren lückenhaft

Mangelhafte Bauverträge

 Siebenundneunzig Prozent aller Verträge, die private Bauherren mit Generalunternehmern oder Bauträgern abschließen, haben Mängel.

Zu diesem Ergebnis kommt die Studie “Schlüsselfertig Bauen – Die Bauverträge mit privaten Bauherren in der Praxis”. Die Studie, herausgegeben vom Institut Privater Bauherren, belege erhebliche Lücken im Bereich des Verbraucherschutzes, betonte Thomas Penningh, Präsident des Verbands Privater Bauherren (VPB). Er sieht mit der Studie die seit Jahren vom VPB beobachteten Probleme beim privaten Bauen wissenschaftlich bestätigt.


 Mangelhafte BauverträgeDie Autoren der Studie, die Berliner Rechtsanwälte Stefan Bentrop und Ingmar Benger, haben 117 Standardverträge untersucht, die in den Jahren 2003 bis 2012 von Generalunternehmern und Bauträgern Kunden vorgelegt wurden. Ihr Ergebnis: Gerade das Argument der Kostensicherheit, mit dem Bauträger und Generalunternehmer um Bauherren werben, trägt nicht. Im Gegenteil: “Unerwartete Zusatzausgaben aufgrund unvollständiger Leistungsbeschreibungen sind üblich”, erläutert Thomas Penningh. Oft genug seien wesentliche Dinge, wie etwa Erdaushub oder Hausanschlüsse gar nicht Vertragsbestandteil. Diese für ein bewohnbares Haus aber unverzichtbaren Leistungen müssten zusätzlich aufgebracht werden und belaufen sich schnell auf 50.000 Euro und mehr, so der VPB-Präsident. Eine Summe, die der Bauherr gleich zu Beginn aufbringen muss, und die er an anderer Stelle wieder einspart, nach Erfahrung des VPB oft im Bereich der Energieeffizienz.

Die Mängel und Unsicherheit beim Leistungsumfang werden laut Studie durch Änderungsvorbehalte verschärft, die immerhin in 76 Prozent aller Verträge enthalten waren und dem Unternehmen einseitige Änderungen am Leistungsumfang erlaubten. Bei 60 Prozent der Verträge galt außerdem der vereinbarte Festpreis nur für eine bestimmte Frist und konnte anschließend verändert werden. Selbst wenn Preisanpassungsklauseln vereinbart waren, seien sie häufig durch unzulässige Vorbehaltsregelungen wieder konterkariert worden, resümiert die Studie.

Neben dem beworbenen Festpreis ist der fixe Einzugstermin ein Argument, warum Bauherren sich für schlüsselfertige Objekte entscheiden. Auch hier bleibt die Werbung hinter der Realität zurück: Laut Studie vermieden es die Unternehmen oft, konkrete Fertigstellungstermine zu nennen. Lediglich in 17 Prozent aller Verträge waren sie vorgesehen. In 50 Prozent aller Fälle wurde die Bauzeit nur in Monaten und Wochen angegeben. Vertragsstrafen für verzögerte Fertigstellung sahen nur 26 Prozent der Verträge vor; die Strafen waren zudem sehr niedrig. Die Klauseln berauben den Bauherrn auch der Chance, weitere Schäden geltend zu machen. Die Studie belegt außerdem, wie Bauherren durch die Zahlungspläne in Generalunternehmer-Verträgen benachteiligt werden: Sie werden durch unangemessen hohe Zahlungen zur Vorkasse gedrängt.

Der VPB-Präsident forderte die zuständigen Ministerien auf, aktiv zu werden. “Im Reiserecht haben wir heute einen hervorragenden Verbraucherschutz, im Bereich des privaten Bauens fehlt er noch – dabei ist das Risiko beim Bauen sicher deutlich existenzieller als bei einer Urlaubsreise.

QUELLE: lifePR / Verband Privater Bauherren (VPB) e.V.