Kleine Reparatur plötzlich riesig: Neue Tricks bei Haustürgeschäften

Warnung vor Drückerhandwerkern
Warnung vor Drückerhandwerkern

Warnung vor DrückerhandwerkernKinder werden immer wieder davor gewarnt, Süßigkeiten von Fremden anzunehmen. Schließlich könne dahinter auch eine böse Absicht verborgen sein. Offensichtlich wird zurzeit im Landkreis Reutlingen (und sicherlich nicht nur dort) versucht, sich mit einem ähnlichen Trick bei Hausbesitzern einzuschmeicheln.

Einen Gutschein über 200 Euro sollen Hausbesitzer – so der Anrufer – angeblich von einer “Bauabteilung” der Handwerkskammer Reutlingen erhalten. Einzelheiten wolle man in einem persönlichen Gespräch in der kommenden Woche mitteilen. Es ist davon auszugehen, dass sich hinter solchen Anrufen wieder skrupellose Anbieter von Reparaturarbeiten verbergen – denn solch eine Gutschein verschenkende “Bauabteilung” gibt es nicht bei der Handwerkskammer Reutlingen.

In der Regel wird auf diesem Wege versucht, angeblich dringende Reparaturarbeiten zu verkaufen. Ob die Arbeiten tatsächlich so dringend sind, lässt sich erfahrungsgemäß gar nicht überprüfen. Der Ablauf ist meist wie folgt: Den Hausbesitzern werden zunächst Kleinstreparaturen angeboten. Damit verschaffen sich diese Firmen Zutritt ins Haus. In Kürze soll der Auftrag dann ausgeführt werden. Und in diesem Zusammenhang wird dann festgestellt, dass sich eine einfache Reparatur nicht mehr lohnt…

 

Sehr schnell wird dann eine größere Angelegenheit daraus – und es müsse dann auch deutlich höhere Summen gezahlt werden. Und so wird aus einem Auftrag, der zunächst 50 bis 200 Euro kosten sollte, eine komplette und meist überteuerte Sanierung. “Dann sind wir unversehens bei Kosten von 15.000 bis 20.000 oder mehr Euro”, warnt deshalb auch Richard Schweizer, Justiziar bei der Handwerkskammer Reutlingen.

Wie bei allen Haustürgeschäften könnten Verbraucher ihre Erklärung allerdings innerhalb von zwei Wochen widerrufen, so Schweizer weiter. Fehlt die Widerrufsbelehrung in Textform, könnten sie sogar unbegrenzt vom Vertrag zurücktreten.

Wer in den eigenen vier Wänden mit einem unguten Gefühlen eine Unterschrift geleistet hat, sollte dann rasch handeln und den Vertrag innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen – am besten per Einschreiben mit Rückschein.

Hausbesitzer, die ein Angebot stutzig gemacht hat, sollten zuvor auch einfach nachfragen, ob der Anbieter ein eingetragener Handwerksbetrieb ist – und zwar am besten einer aus der Region. Schließlich lassen sich dann auch mögliche Gewährleistungsansprüche oder Garantieleistungen leichter einfordern. Bei größeren Aufträgen ist es darüber hinaus auch sinnvoll, Alternativangebote einzuholen.

QUELLE: Handwerkskammer Reutlingen