Mandate von Versicherungen: Möglicher Interessenskonflikt für Anwälte
Sehr viele Anwälte nehmen Mandate von Versicherungen an, gleichzeitig vertreten sie aber auch Anspruchsteller gegen die Versicherungen, von denen sie vorher Mandate angenommen haben. Hier taucht die erlaubte Frage auf, ob sich der Anwalt, welcher eine Versicherung vertritt, gleichzeitig aber in einer anderen Causa gegen diese Versicherung vorgeht, nicht in einem Interessenskonflikt befindet.
Wenn nämlich der Anwalt die Interessen seines Mandanten mit voller Härte, unumwunden vertritt, der Versicherung keinen Spielraum lässt, läuft der Anwalt zwangsläufig Gefahr, von der Versicherung keine Fälle mehr zu erhalten. Da ein Anwalt von einer Versicherung im Regelfall mehr Fälle erhält, als von einem Kunden, liegt dem Anwalt in Wahrheit das Wohl der Versicherung mehr am Herzen als das Wohl des Kunden.
Der Kunde ist meistens unerfahren und kann gar nicht beurteilen, welche Mittel und Wege bei der Geltendmachung von Schadenersatzforderungen gegenüber Versicherungen offen stehen. Der Kunde muss dem Anwalt Glauben schenken. In der Regel vertraut der Kunde auch dem Anwalt. Dieses Vertrauen sollte jedoch in vielen Fällen überprüft werden.
Hinweise dafür, dass ein Anwalt mehr zur Versicherung als zum Kunden hilft, sind laut der Ersten Allgemeinen Schadenshilfe AG (EAS):
- Der Anwalt führt ellenlange Korrespondenz mit der Versicherung, anstelle zu klagen.
- Der Anwalt gibt vor, ohne Prozeß für den Kunden mehr zu erhalten.
- Der Anwalt “vergisst” auf gängige Schadenersatzpositionen.
- Der Anwalt “vergisst” Zinsen geltend zu machen.
- Der Anwalt akzeptiert Gutachter, welche von der Versicherung vorgeschlagen und bezahlt werden (natürlich haben diese Gutachter das gleiche Problem; hier taucht die Frage auf, ob Monetik nicht Ethik schlägt).
- Der Anwalt wird nur dann tätig, wenn er vom Mandanten angestoßen wird.
- Der Anwalt urgiert Antworten auf Schreiben mehrfach, weil er sich scheut, die Klage einzubringen.
Der Mandant wäre daher gut beraten, wenn er in Versicherungsangelegenheiten den Anwalt bereits bei der ersten Besprechung fragt, ob und welche Versicherungen der Anwalt vertritt. Anwälte, die meinen, von einer Versicherung Mandate annehmen und gleichzeitig gegen die Versicherung vorgehen zu können, sind jedenfalls mit Vorsicht zu genießen.
QUELLE: Erste Allgemeine Schadenshilfe AG