Haftungsrecht: Hohes Mitverschulden bei folgereichem Eingriff in Hundebeißerei
Greift eine Hundehalterin in die Beißerei zweier Hunde ein, um ihr eigenes Tier zu schützen, erhält sie von der Halterin des fremden Tieres nur anteiligen Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn sie dabei von dem fremden Hund gebissen und verletzt wird.
Das ist das Ergebnis eines Rechtsstreits vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Auslöser des Rechtsstreits war der Hund der Beklagten.Dieser hatte sich von der Leine losgerissen, war auf den angeleinten knurrenden Hund der Klägerin zugerannt und hatte diesen mehrfach gebissen. Die Klägerin hielt schützend die Hand über den Kopf ihres Tieres, als der fremde Hund erneut zubiss und das erste Glied ihres linken Zeigefingers abtrennte.
Die gegen die fremde Hundehalterin gerichtete Klage auf Zahlung von Schmerzensgeld und Schadenersatz war nur teilweise erfolgreich. Auch wenn die Klägerin in berechtigter Sorge um ihr Tier eingriff, musste sie nach Ansicht des OLG wissen, dass ihr Handeln die Gefahr mit sich bringt, selbst gebissen und verletzt zu werden. Ihr Mitverschulden haben die Richter mit 50 Prozent bewertet. Das verlangte Schmerzensgeld und der Verdienstausfall wurden entsprechend gekürzt, sodass sie noch gut 3.000 EUR erhielt (OLG Hamm, I-6 U 72/11).