Neues Kostenrecht: Anwalts- und Gerichtskosten gestiegen

Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten

Am 1. August 2013 ist das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getreten, das eine deutliche Erhöhung der Gebühren für Gerichte, Anwälte und Notare in Deutschland mit sich bringt. Auch die Kosten für Gutachter und Dolmetscher steigen.

Die Höhe der Kosten ist abhängig von Streitwert und Verfahrensgang. Auch ein einfaches Gerichtsverfahren kann nun mit deutlich höheren Kosten zu Buche schlagen.


Kostenrechtsmodernisierungsgesetz in Kraft getretenDie Gebühren der Gerichte sowie auch der Anwälte und Notare sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Es gibt Gebührentabellen, in denen die Gebührenhöhe abhängig vom Streitwert festgelegt wird. Bei einem Gerichtsverfahren spielen zum Beispiel auch der Instanzenweg, die Anzahl der vernommenen Zeugen und die Hinzuziehung von Sachverständigen eine Rolle. Die Kosten für das Gericht sind deutlich geringer als die für Rechtsanwälte. Viele Regelungen in diesem Bereich wurden seit Jahren nicht mehr geändert. So wurden die Gebührensätze für Rechtsanwälte seit 1994 nicht mehr angehoben, die für Notare nicht mehr seit 1987. Der Gesetzgeber beabsichtigt mit der Reform nicht nur eine Gebührenerhöhung, sondern auch eine Verbesserung der Systematik und damit der Übersichtlichkeit der Gesetze – und eine Reduzierung der Gerichtsverfahren zum Thema “Kosten” selbst.

Sowohl die Gebühren für die Gerichte, als auch für die Dienstleistungen der Rechtsanwälte, Notare, Sachverständigen, Dolmetscher und Gerichtsvollzieher sind gestiegen. Ein einheitlicher Prozentsatz der Erhöhung kann dabei kaum genannt werden, da dieser je nach Streitwert unterschiedlich ausfällt. Im Bereich Sozialrecht gibt es auch weitere Änderungen: So wird in bestimmten Fällen statt einer Ermäßigung der Gebühr künftig eine Kostenanrechnung stattfinden. Im gerichtlichen Bereich werden auch die Kosten für Mahnbescheide und den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss angehoben. Besonders viele Änderungen betreffen die Notare: Hier ersetzt das neue “Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare” die bisher geltende Kostenordnung. Folge sind Gebührenerhöhungen, die sich z. B. bei einem Grundstückskauf auf die Notarkosten auswirken. Die Erhöhung liegt hier je nach Dienstleistung bei 10 bis 20 Prozent.

Link: Das 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG); verkündet am 29.07.2013, BGBL. I S. 2586; können Sie unter www.bmj.de/DE/Recht/… herunterladen.

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