Novelle der Energieeinsparverordnung: Wichtige Änderungen für Privathaushalte

Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV)

Am 1. Mai 2014 tritt die neue Fassung der Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, in Kraft. Hinter dem sperrigen Namen verbergen sich diverse Regelungen, die private Verbraucher direkt betreffen.

Darauf machen die Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen aufmerksam.


Neufassung der Energieeinsparverordnung (EnEV)Die Energieeinsparverordnung ist Teil der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung. Sie regelt vor allem die gesetzlichen Anforderungen an baulichen Wärmeschutz und Anlagentechnik. Die einzelnen Bestimmungen der Neufassung treten in den kommenden Jahren schrittweise in Kraft. Laut Frank Menzer, Energieberater der Verbraucherzentrale Sachsen, sind für Privathaushalte vor allem drei Regelungsbereiche relevant:

Aufwertung des Energieausweises ab 01.05.2014
Neu ausgestellte Energieausweise ordnen die Immobilie künftig einer Energieeffizienzklasse von A+ bis H zu, wie man sie etwa von Kühlschränken kennt. Diese Angabe muss bereits in der Anzeige für Vermietung oder Verkauf einer Immobilie angegeben werden. Spätestens bei der Besichtigung muss der Energieausweis vorgelegt und bei Vertragsabschluss auch ausgehändigt werden – unaufgefordert. Der korrekte Umgang mit den Energieausweisen wird außerdem stichprobenartig kontrolliert. Die Umsetzung der Kontrollen obliegt den Bundesländern.

Ausweitung der Pflicht zum Austausch von Heizkesseln ab 01.01.2015
Standardheizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen betrieben werden, müssen künftig ausgetauscht werden, wenn sie älter als 30 Jahre sind, also vor 1985 eingebaut wurden. Für Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern gilt die Pflicht jedoch nur, wenn das Haus ab 2002 bezogen wurde. Sinnvoll kann der Tausch aber auch in diesen Fällen sein, da neuere Heizkessel erheblich effizienter arbeiten.

Gestiegene Effizienzanforderungen an Neubauten ab 01.01.2016
Der maximal zulässige Primärenergiebedarf wird gegenüber der EnEV 2009 um 25 Prozent verringert. Heizung und Warmwasserbereitung müssen also entsprechend sparsamer arbeiten. Positiv berücksichtigt wird der Einsatz erneuerbarer Energien. Ebenfalls verschärft, um durchschnittlich 20 Prozent, werden die Anforderungen an die Wärmedämmung der Außenfassade. Bei der Sanierung bestehender Gebäude gibt es dagegen keine wesentlichen Neuerungen, hier gelten weiterhin die Anforderungen der EnEV 2009.

“In jedem Fall sollten sich Bauherren oder Eigentümer, die eine Sanierung oder Investition in ihre Haustechnik planen, unabhängig beraten lassen. Es ist immer ratsam zu prüfen, was die gesetzlichen Anforderungen für den individuellen Fall bedeuten und welche Fördermöglichkeiten es für Kauf oder Bau einer Immobilie oder die geplante Sanierungsmaßnahme gibt.”, empfiehlt Frank Menzer. Ausführliche Informationen gibt es auf der Internetseite www.verbraucherzentrale-energieberatung.de.

QUELLE: lifePR / Verbraucherzentrale Sachsen e.V.