NRW-Gesetz zur Rauchmelderpflicht verabschiedet: Zwei Drittel der Haushalte müssen nachrüsten
Mit Nordrhein-Westfalen soll Anfang April 2013 im zwölften Bundesland die Rauchmelderpflicht für private Wohnräume im Baurecht verankert werden. Eigentümer müssen künftig alle Wohnungen in Neubauten mit den Geräten ausstatten. Für Bestandswohnungen wird es in NRW voraussichtlich eine Übergangsfrist bis Ende 2016 geben. Für den Einbau der Warngeräte ist der Eigentümer verantwortlich. Die Betriebsbereitschaft ist durch den Mieter zu gewährleisten.
Darauf machen Experten des TÜV Rheinland aufmerksam.
Die meisten Brandopfer sterben bei nächtlichen Bränden, fast alle aufgrund einer Rauchgasvergiftung. Der Grund: Im Schlaf funktioniert der Geruchssinn nicht, Brandgeruch wird daher nicht wahrgenommen. “Rund 500 Menschen fallen in Deutschland pro Jahr einem Brand zum Opfer. Der Alarm eines Rauchmelders hätte einige rechtzeitig wecken können. Denn wer giftigen Brandrauch im Schlaf einatmet, wird meist bewusstlos und erstickt”, so Michael Jörn, Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz bei TÜV Rheinland.
Die Gesetze zur Rauchmelderpflicht basieren in den Ländern auf der Anwendungsnorm DIN 14676. Danach müssen in Wohnungen die Schlafräume und Kinderzimmer sowie die Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mindestens einen Rauchmelder haben. Für einen normalen Haushalt fallen rund 100 Euro zur Anschaffung der Geräte an. Käufer sollten auf das CE-Zeichen inklusive Prüfnummer und die Angabe ‘EN 14604’ achten.
Wichtiger Installationshinweis
Rauchmelder können nur schützen, wenn sie richtig installiert wurden. Sie gehören an die Zimmerdecke, am besten in die Raummitte oder einen halben Meter von der Wand entfernt. Auch sollten die Geräte nicht in der Nähe von starker Zugluft, an Luftschächten und Klimaanlagen installiert werden. An Dachschrägen sollte ein Rauchmelder etwa 50 Zentimeter unterhalb des höchsten Punktes waagerecht montiert sein.
Inzwischen sind Rauchmelder für spezielle Personengruppen wie Gehörlose entwickelt worden. Sie warnen über einen optischen Alarm. Geräte für Kinder können von der Bezugsperson besprochen werden.
QUELLE: na presseportal (ots) / TÜV Rheinland