Public Viewing: Feiern zur Fußball-EM mit Lärmschutzverordnung
Einige Spiele der Fußball-Europameisterschaft 2012 beginnen um 20:45 Uhr. Bei der WM 2010 wurden die Lärmschutzanforderungen für die Nachtstunden gesenkt damit auch nach 22 Uhr Fernsehübertragungen im Freien möglich waren. Diese Ausnahmeregelungen galten bereits bei der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland und der Fußball-Europameisterschaft 2008. Eine offizielle Ausnahmeregelung liegt laut ARAG Experten für die EM in Polen und der Ukraine noch nicht vor, wird jedoch erwartet.
Bisher hat z. B. das NRW-Verbraucherministerium den Kommunen lediglich empfohlen, großzügig zu sein, wenn das Spiel – und damit das Public Viewing – länger als 22 Uhr dauern. Kommt die offizielle Senkung der Lärmschutzverordnung nicht pünktlich, droht beim gemeinsamen Fernsehen zur EM allerdings Ungemach.
Grundsätzlich müssen Anwohner und Nachbarn nämlich keine lautstarke Fußballparty oder Siegesfeier hinnehmen. Schon gar nicht, wenn es nach 22 Uhr laut bleibt. Damit es keinen Ärger gibt: Rücksicht nehmen – egal ob im Privatbereich oder beim Public Viewing in der Eckkneipe.
Wenn zum Beispiel das Wetter schön ist und draußen der Nationalmanschaft zugejubelt wird, sollte der Gastgeber spätestens um 22 Uhr alle Gäste bitten, ins Innere der Wohnung oder Gaststätte zu wechseln. Auch dort heißt es, in angemessener Lautstärke weiterjubeln. Viele Mieter hängen rechtzeitig vor der Fußball-Party einen netten Hinweis ins Treppenhaus, dass es vielleicht etwas lauter werden könnte. Das ist nett, und die anderen Mieter können sich darauf einstellen. Trotzdem kann eine Ruhestörung für den Veranstalter der Party ernste Folgen haben. Nach einer Beschwerde durch Nachbarn wegen Ruhestörung kann ein Mieter vom Vermieter abgemahnt werden. Oder mindert sogar ein Nachbar wegen einer Ruhestörung seine Miete, kann es unter Umständen sogar passieren, dass der Veranstalter der Party dafür aufkommen muss. Rücksicht ist in diesem Fall also besser als Nachsicht!
QUELLE: life PR / ARAG