Rauchmelder: Für Montage und Wartung kein Dienstleister vorgeschrieben
Die Installation von Rauchmeldern in Privatwohnungen ist zwar seit Juli 2012 in Rheinland-Pfalz Pflicht, die Montage oder Wartung muss aber nicht durch eine Firma erfolgen.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aufgrund aktueller Anfragen hin. Jeder Eigentümer kann Rauchmelder entweder selbst montieren und regelmäßig warten oder einen Dienst seiner Wahl beauftragen. Meist bieten auch die Heizkostenableser einen solchen Service an.
In Mietshäusern und Wohnanlagen mit Eigentümergemeinschaften vergeben die Hausverwaltungen entsprechende Aufträge häufig an Ablesedienste oder andere Firmen. Liegt kein solcher Auftrag vor, müssen Installateure oder Kontrolleure nicht ins Haus bzw. die Wohnung gelassen werden. Aushänge im Haus oder Haustürangebote können ignoriert werden.
Zur eigenen Sicherheit und um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Rauchmelder regelmäßig gewartet werden. Die Verbraucherzentrale rät, mindestens einmal jährlich zu prüfen, ob die Raucheintrittsöffnungen frei sind und der Rauchmelder äußerlich unversehrt ist. Begutachtet werden sollte außerdem, ob der Melder noch vorschriftsmäßig angebracht ist und er im Brandfall leicht von Rauchschwaden erreicht werden kann oder ob inzwischen Einrichtungsgegenstände im Weg stehen. Zu prüfen ist außerdem, ob der ausgelöste Alarm laut genug ist. Wer die Wartung selbst durchführt, sollte jede Prüfung und Wartung aus versicherungsrechtlichen Gründen schriftlich festhalten und auch das Haltbarkeitsdatum der Batterie notieren.
Informationen rund um das Thema Rauchmelderpflicht enthält ein Faltblatt der Verbraucherzentrale. Es kann kostenlos in den örtlichen Beratungsstellen und Stützpunkten der Verbraucherzentrale abgeholt oder gegen 55 Cent in Briefmarken bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Versand, Postfach 41 07 in 55031 Mainz bestellt werden.
QUELLE: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz