Regelmäßig Dachabläufe überprüfen: Schwere Eisschichten sorgen für Einsturzgefahr
Wechseln sich Frost- und Tauperioden ab, können sich Eisschichten auf flach geneigten Dächern bilden. Dabei bringt eine Eisschicht das neunfache Gewicht einer gleich dicken Schicht aus Pulverschnee auf die Waage. Ob Einsturzgefahr droht, ist nicht an der Höhe der gefallenen Schneedecke zu erkennen, sondern hängt davon ab, was sich unter ihr verbirgt.
Dies gibt Lars Hille, TÜV Rheinland-Experte für Standsicherheit von Hallendächern zu bedenken.
Jeder kennt den Schneemann-Effekt: Nachdem der luftige und leichte Schnee ordentlich gerollt und geformt wurde, mutiert er zu einem schweren, eisigen Klumpen. Was für den Schneemann die perfekte Konsistenz bedeutet, wird auf einem Dach zum Risikofaktor. Durchschnittlich sind Hausdächer zum Beispiel in Köln, Düsseldorf oder Dortmund für etwa 75 Kilo pro Quadratmeter Regelschneelast ausgelegt, für andere Regionen gelten andere Regelungen. Das entspricht ungefähr acht Zentimeter Eis.
Um Eisbildung so gut wie möglich zu vermeiden, muss das Tauwasser abfließen können. “Darum ist regelmäßig zu überprüfen, ob Dachrinnen und Abflussrohre frei sind. Weiterhin müssen Schneefanggitter funktionieren und es dürfen keine undichten Stellen vorhanden sein, die die Dachkonstruktionen beschädigen können und so das Einsturzrisiko erhöhen”, erklärt Lars Hille. Wer unsicher ist, ab wann sein Dach aus Sicherheitsgründen vom Schnee befreit werden muss, kann sich Rat bei der Bauaufsichtsbehörde, der Gemeinde oder im Zweifelsfall auch bei der Feuerwehr holen. “Spätestens wenn die Kommune anfängt, die Dächer von öffentlichen Gebäuden wie Schulen und Sporthallen zu räumen, sollte auch der Privatmann darüber nachdenken”, empfiehlt Lars Hille.
Wichtig: Die Räumung muss unter Beachtung der jeweiligen Statik, in der Regel gleichmäßig und von verschiedenen Seiten aus durchgeführt werden, damit das Dach nicht überlastet wird. Bei einer Garage oder einem Carport ist das unter Umständen noch unter Eigenregie ohne Betreten des Daches möglich. Wenn es aber an die Räumung des Wohngebäudedaches geht, ist der Einsatz eines Fachmanns gefragt. Denn hier herrscht akute Absturzgefahr, besonders an den Dachkanten und bei Dacheinbauten, wie Oberlichtern. Kaum ein Privatmann verfügt über ausreichende Absicherungsmöglichkeiten. Das Gleiche gilt für Gewerbebetriebe. Mitarbeiter wie Auszubildende haben auf verschneiten Dächern nichts zu suchen. “Fachleute, etwa Dachdecker, sollten damit beauftragt werden. Sie verfügen über die entsprechenden Geräte sowie Schutzausrüstung. Die eigene Sicherheit hat schließlich höchste Priorität”, so Lars Hille von TÜV Rheinland.
QUELLE: na presseportal (ots) / TÜV Rheinland AG