Riskante Klauseln: Unklare Vereinbarungen im Bauvertrag können gravierende Folgen haben
Nicht alle Bauverträge sind verbraucherfreundlich. In 81 Prozent der Vertragswerke fehlt es an Sicherheitsleistungen des Unternehmers, in 65 Prozent war keine Vertragsstrafe bei Bauzeitüberschreitung vereinbart, und bei mehr als der Hälfte gab es keine verbindlichen Regelungen zu Baubeginn, Bauzeit und Baufertigstellung.
Das hat eine Studie des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) und des Instituts für Bauforschung Hannover e.V. (IFB) ermittelt.
Bauverträge sind Vertrauenssache – schließlich ist die Investition, die der Bauherr einem Unternehmer anvertraut, in der Regel die größte, die er in seinem Leben tätigt. Die Folgen unklarer, den Verbraucher benachteiligender oder schlicht fehlender Vereinbarungen im Vertrag können für Bauherren gravierend sein. Da sie in der Regel bautechnische und juristische Laien sind, fehlt ihnen das Fachwissen, ein Vertragswerk richtig zu beurteilen und gegebenenfalls Änderungen durchzusetzen. BSB-Vertrauensanwalt Wendelin Monz empfiehlt daher vor der Unterschrift eine Vertragsprüfung: “Dabei wird die Bau- und Leistungsbeschreibung durch Bauherrenberater geprüft – das sind Bausachverständige, Bauingenieure oder Architekten. Das juristische Vertragswerk nimmt ein Vertrauensanwalt, in der Regel ein auf Baurecht spezialisierter Fachanwalt, unter die Lupe.”
Mit anwaltlichem Rat lassen sich Vertragsbestandteile herausfinden, die den Auftraggeber benachteiligen oder die vor dem Gesetz rechtsunwirksam sind. Nach Angaben des Rechtsanwalts ist aber oft besonders problematisch, was nicht im Vertrag steht. Oft fehle zum Beispiel die Gewährleistungsbürgschaft für die Zeit nach der Bauabnahme und damit die Absicherung gegen eine Unternehmensinsolvenz während des fünfjährigen Gewährleistungszeitraums.
QUELLE: PT/djd – Bauherren-Schutzbund e.V.