Schäferhunde reißen trächtiges Reh: Einstufung als gefährliche Hunde berechtigt
Das Verwaltungsgericht Mainz hat entschieden, dass die Stadt Worms zu Recht zwei Schäferhunde, die ein trächtiges Reh gehetzt und gerissen haben, unter Anordnung des Sofortvollzugs als gefährliche Hunde eingestuft hat.
Die beiden frei laufenden Hunde hetzten und rissen schließlich am Stadtrand ein trächtiges Reh; aufgrund seiner schweren Verletzungen musste es der zuständige Jagdpächter erschießen. Den von der zuständigen Jagdgesellschaft geforderten Schadenersatz in Höhe von 400 Euro hat die Hundehalterin gezahlt.
Die Stadt Worms stufte per Bescheid und unter Anordnung des Sofortvollzugs die Hunde als gefährliche Hunde ein und ordnete außerdem an, dass die Tiere nur noch getrennt und an der Leine sowie mit Maulkorb versehen ausgeführt werden dürfen. Zudem gab sie der Tierhalterin auf, eine Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde zu beantragen.
Die Halterin wandte sich mit einem auf den Stopp des Sofortvollzugs abzielenden Antrag an das Verwaltungsgericht. Die behördlichen Maßnahmen seien völlig unverhältnismäßig, zumal es sich bei der fraglichen Angelegenheit um einen einmaligen Vorfall gehandelt habe, machte sie geltend.
Die Richter der 1. Kammer haben den Antrag abgelehnt (1 L 828/12.MZ). Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt hätten, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen, seien nach dem Gesetz gefährliche Hunde. Dabei genüge ein erstmaliger oder einmaliger Vorfall. Im Interesse einer effektiven Gefahrenabwehr sei die Behörde nicht gehalten, weitere Vorfälle abzuwarten, bevor sie einen auffällig gewordenen Hund als gefährlichen Hund einstufe.
QUELLE: Verwaltungsgericht Mainz