Sicheres Silversterfeuerwerk: Auf CE-Kennzeichnung und ID-Nummer achten
An keinem anderen Tag im Jahr sind Feuerwehr und Rettungsdienste so häufig gefragt wie an Silvester. Oftmals ist die Ursache für Brände und Unfälle an Silvester die fahrlässige Verwendung von Feuerwerkskörpern nicht selten in Kombination mit Alkohol. Solche Gefahren lassen sich durch den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern jedoch leicht vermeiden. Wichtig ist, einen klaren Kopf zu bewahren und die Gebrauchsanweisung genau zu beachten.
Diese Ratschläge gibt Rainer Weiskirchen, Fachmann für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland. Welche Versicherungen im Schadensfall eintreten, erklären GDV-Experten. Der ADAC empfiehlt, das Auto über Silvester in einer Garage oder einer ruhigen Seitenstraße abzustellen.
In Deutschland sind nur Feuerwerksprodukte zulässig, die von unabhängigen Prüfinstituten, wie TÜV Rheinland getestet wurden. Diese sind am CE-Zeichen in Kombination mit einer Kennnummer auszumachen. Für den Handel in Deutschland freigegebene Böller und Raketen verfügen zusätzlich über eine von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) verliehene Identifikationsnummer. “Feuerwerk, das mit F1 oder F2 gekennzeichnet ist, darf ab 12 beziehungsweise 18 Jahren verwendet werden. Mit F3 und F4 gekennzeichnete Produkte dürfen nur von Pyro-Profis erworben und gezündet werden, auch an Silvester”, so Weiskirchen. Feuerwerkskörper sollten nur aus sicheren Quellen, wie Super- oder Baumärkten und Warenhäusern, bezogen werden.
Wer keine Brände riskieren will, sollte die Gebrauchsanweisung des Herstellers genau beachten und Türen und Fenster in jedem Fall geschlossen halten. Raketen sind nicht nur im Freien, sondern auch niemals aus der Hand heraus zu zünden. Wichtig ist es frühzeitig sämtliche brennbare Elemente von Balkonen und Terrassen zu räumen. Nicht explodierte Feuerwerkskörper dürfen auf keinen Fall ein zweites Mal angezündet werden. Außerdem sollte stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, Autos und Bäumen bewahrt werden. An bestimmten Örtlichkeiten wie vor Kirchen, Krankenhäusern, Kindern- oder Altersheimen, ist das Zünden grundsätzlich untersagt. Gemeinden und Städte bieten auf ihrer Internetpräsenz Bekanntmachungen zu örtlichen Verboten an.
Auch die Kombination mit Alkohol ist eine häufige Ursache für Unfälle. Erwachsene sollten daher Verantwortung übernehmen und stets darauf achten alkoholisierten Personen in ihrer Umgebung das Zünden von Feuerwerksprodukten zu untersagen. Für Kinder unter 12 Jahren ist der Gebrauch von Feuerwerkskörpern generell verboten. Darauf sollten Erwachsene und Elternteile an Silvester unbedingt achten, um Brände und Unfälle zu vermeiden.
Wenn doch etwas passiert: Welche Versicherung hilft?
Hausratversicherung
Ersetzt werden Schäden, die z. B. durch Feuer oder aber auch Löschwasser an Einrichtungsgegenständen entstehen.
Wohngebäudeversicherung
Sie ersetzt Schäden, die beispielsweise durch explodierende Feuerwerkskörper am Gebäude entstehen.
Private Haftpflichtversicherung
Tritt ein, wenn etwa der Versicherte als Partygast in einer Wohnung mit Feuerwerkskörpern Schaden anrichtet oder Jugendliche mit Böllern oder Knallfröschen hantieren und jemand dadurch zu Schaden kommt.
Kaskoversicherung
Werden Autos durch Feuerwerkskörper in Brand gesetzt oder durch eine Explosion beschädigt, tritt die Teilkaskoversicherung für den Schaden ein. Die Vollkaskoversicherung leistet darüber hinaus Schadenersatz, wenn Autos in der Silvesternacht mutwillig ramponiert werden, ohne dass der Schuldige ermittelt werden kann.
Private Unfallversicherung
Wer sich beim Hantieren mit Feuerwerkskörpern verletzt und dabei einen dauerhaften Schaden davonträgt, erhält Leistungen aus der privaten Unfallversicherung. Heilbehandlungskosten sind allerdings Sache der Krankenversicherung.
Auto: Schäden durch Raketen und Böller
Treffen ausgebrannte Raketen oder Böller die Motorhaube oder das Dach, entstehen meist keine Schäden – dies gilt auch für Cabrios mit Stoffverdeck. Gefährlich ist es dagegen, wenn Raketen aus kurzer Entfernung auf Autos abgefeuert werden und der Treibsatz in direktem Kontakt mit der Karosserie abbrennt. Die Folgen davon können neben Brand- und Schmauchspuren auch berstende Scheiben sein. Dass ein Fahrzeug wegen eines Feuerwerkskörper abbrennt, ist so gut wie ausgeschlossen.
Entstehen Schäden durch Feuerwerkskörper haftet der “Absender” der Rakete. Bei bloßer Unachtsamkeit zahlt dessen private Haftpflichtversicherung. Wer die nicht hat oder vorsätzlich handelt, muss privat für den entstandenen Schaden aufkommen. Ist kein Verantwortlicher auffindbar, erstattet die Teilkaskoversicherung Brand- und Explosionsschäden sowie kaputte Scheiben; für Vandalismusschaden kommt nur eine Vollkaskoversicherung auf.
Auch wenn das Schadensrisiko durch Böller sehr gering ist, rät der ADAC, das Auto über Silvester in einer Garage oder einer ruhigen Seitenstraße abzustellen. So ist es auch vor Streichen betrunkener Passanten geschützt.
QUELLE: na presseportal (ots) / TÜV Rheinland, GDV – Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V., ADAC