Sicherungspflichten: Eigentümer haften für Unfälle auf ihrem Grundstück
Viele Deutsche erfüllen sich irgendwann den Traum von den eigenen vier Wänden. Bei aller Freude geraten die Pflichten als Haus- und Grundbesitzer schnell in den Hintergrund.
Die SV SparkassenVersicherung (SV) erklärt, worauf Eigentümer achten müssen.
Mit einem eigenen Grundstück übernehmen die Besitzer Verantwortung. Und zwar für jeden, der sich darauf aufhält. Eigentümer müssen Gefahrenquellen für Dritte beseitigen, sodass Verletzungen und Unfälle gar nicht erst passieren können. Experten sprechen von der Verkehrssicherungspflicht.
Wenn sich doch jemand verletzt, macht es keinen Unterschied, ob sich der Verletzte befugt oder unbefugt auf dem Anwesen aufgehalten hat. “Gerade Kinder übertreten beim Spielen aus lauter Unachtsamkeit schnell mal eine Grundstücksgrenze. Oder der Teich im Nachbargarten zieht sie magisch an”, sagt Frank Melzer, Versicherungsexperte der SV. Nicht nur die Eltern der Kinder, auch andere Unbefugte können bei Unfällen Ansprüche geltend machen. Zum Beispiel jemand, der eine Abkürzung über das Grundstück nimmt und dabei über ein liegen gelassenes Gartengerät stolpert oder in eine ungesicherte Baugrube stürzt. Der Unfall hätte schließlich auch einem Gast passieren können, der sich auf dem Grundstück aufhält. Schilder, die das Betreten verbieten oder die Haftung für Kinder auf die Eltern übertragen, entbinden nicht von der Verkehrssicherungspflicht. Wenn dann etwas passiert, haftet grundsätzlich der Eigentümer.
Ist jemand zu Schaden gekommen, wird erst einmal der Besitzer zur Verantwortung gezogen und geprüft, ob er alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen hatte. Die Fälle sind oft strittig und landen deshalb häufig vor Gericht. Eine Haftpflichtversicherung schützt Haus- und Grundbesitzer davor, auf Schadensersatzforderungen sitzen zu bleiben und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Vermieter sollten daher eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung haben. Der Immobilienbesitzer kann die Verkehrssicherungspflicht zwar auf die Mieter übertragen, er muss sich jedoch vergewissern, dass ihr auch nachgekommen wird. Wer im eigenen Haus wohnt, ist mit der Privat-Haftpflicht bereits gut versorgt.
QUELLE: life pr / SV SparkassenVersicherung Holding AG