Stärkung des Energieausweises: Novellierung des Energieeinsparungsgesetzes und der Energieeinsparverordnung beschlossen
Die Bundesregierung hat am 6.2.2013 in ihrer 132. Kabinettsitzung in Berlin den Entwurf einer Novelle des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) und der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen.
Die Novellierung der EnEV sieht für Neubauten eine maßvolle Anhebung der Mindesteffizienzstandards in zwei Stufen in den Jahren 2014 und 2016 vor. Eine Verschärfung der Vorgaben für bestehende Gebäude ist in dem Entwurf nicht enthalten, insbesondere keine neuen Nachrüstverpflichtungen. Der Energieausweis als Informationsinstrument wird weiter gestärkt. Außerdem sollen – in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben – Energieausweise künftig stichprobenartig überprüft werden.
Der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler erklärt dazu: “Die Erhöhung der Energieeffizienz ist eine Schlüsselfrage für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung. Insbesondere die Einsparpotentiale bei Gebäuden gilt es zu nutzen. Mit unseren Entwürfen setzen wir anspruchsvolle Effizienzstandards für Neubauten und achten gleichzeitig darauf, dass diese mit wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen umgesetzt werden können. Ganz bewusst machen wir keine Vorgaben für Bestandsgebäude, auch keine Nachrüstpflichten. Kosten und Nutzen müssen stets in einem vernünftigen Verhältnis stehen. Die Erfahrung zeigt: Energieeffizienz lässt sich vor allem mit Anreizen steigern, nicht mit staatlichen Eingriffen. Wichtig ist die Stärkung des Wettbewerbs und der Transparenz. Durch technologieneutrale Vorgaben ermöglichen wir ein breites Angebot an günstigen, energieeffizienten Baustoffen und Dienstleistungen.”
Bundesbauminister Dr. Peter Ramsauer verdeutlichte seinen Standpunkt, für eine Energiewende mit Augenmaß – mit praxistauglichen und wirtschaftlich sinnvollen Einsparvorschriften einzutreten. “Deshalb habe ich mich erfolgreich dafür eingesetzt, dass es für Bestandsimmobilien keinen Sanierungszwang gibt. Für den Gebäudebestand sehen wir bewusst von Verschärfungen ab. Die gegenwärtig geltenden Mindeststandards sind bereits anspruchsvoll, und eine Anhebung der Anforderungen würde nur geringe Energieeinsparungen auslösen. Das bedeutet Sicherheit und Berechenbarkeit für Eigentümer. Bei künftigen Neubauten sind maßvolle Änderungen vorgesehen. Auch das schafft Planbarkeit für Investitionen. Denn: Sinnvolle Sanierungen müssen sich lohnen – für die Eigentümer und die Mieter. Wohnen muss bezahlbar bleiben. Wir setzen deshalb auf Anreize, nicht auf Zwang.”
Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Einen wesentlichen Beitrag leistet dabei die Novellierung der EnEV und des EnEG. Die Reform setzt dabei neben rechtlichen Vorgaben für Gebäude auch auf eine Stärkung des allgemeinen Bewusstseins für das Thema Energieeffizienz durch verbesserte Information. So wird künftig das Instrument des Energieausweises weiter gestärkt, um die energetische Qualität eines Gebäudes bei Verkauf und Vermietung transparenter abzubilden. Dies ermöglicht Verbraucherinnen und Verbrauchern, Energieeffizienz als Entscheidungskriterium zu nutzen und verbessert ihre Position als Nachfrager.
Mehr Informationen zu den Gesetzen unter: Energieeinsparungsgesetz (EnEG); Energieeinsparverordnung (EnEV)
QUELLE: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Pressemitteilung)