Teurer Gruß aus der Vergangenheit: Telekom kassiert für uralte Telefone weiterhin Gebühren
Verbraucherschützer erhalten in jüngster Zeit vermehrt Anfragen zu Rechnungen der Deutschen Telekom, auf denen Beträge für merkwürdige Leistungen auftauchen. So wird etwa für “Actron B” ein Betrag von 2,51 Euro monatlich in Rechnung gestellt. Für “Dallas” soll 3,74 Euro bezahlt werden. Doch was steckt dahinter? Die Antwort ist verblüffend: alte Telefone der Post aus den 80er bzw. sogar aus den 70er Jahren.
Darauf weist die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein hin.
Verbraucher konnten zu Zeiten der Monopolstellung der Deutschen Post neben dem kostenfreien Standarttelefon exklusivere Apparate mieten. Die meisten Verbraucher haben nach dem Ende des Monopols 1990 sich nach und nach eigene, modernere Geräte angeschafft, was vorher nicht möglich war. Bestenfalls wurde dann der Mietvertrag für das alte Telefon gekündigt.
In manchen Fällen hat das anscheinend nicht funktioniert. Entweder haben die Verbraucher versäumt, den Vertrag mit der Post/Telekom zu kündigen oder die Telekom hat es bis heute nicht geschafft, den entsprechenden Rechnungsposten aus den Rechnungen zu löschen.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt daher den Verbrauchern, sich einmal die Rechnung der Telekom genau anzusehen. Gerne können die Verbraucher mit ihrer Rechnung in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale kommen, um sich die teilweise kryptisch anmutenden Formulierungen “übersetzen” zu lassen. Sollte etwas gekündigt werden können, wird dies gleich vor Ort erledigt.
Übrigens: für das Gerät “Actron B” hatte der Verbraucher 30 (!) Jahre lang die 2,51 Euro bezahlt, also insgesamt 903,60 Euro. Wo wir gerade bei der Vergangenheitsbewältigung sind: Dies sind über 1700 D-Mark.
QUELLE: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein (Pressemitteilung)