Umweltverstöße: Internetportal informiert über Bußgelder
In Deutschland hat jedes Bundesland und zum Teil jede Stadt bzw. Gemeinde seinen eigenen Bußgeldkatalog für Umweltverstöße. Viele wissen jedoch nicht genau, welche Handlungen in der Natur tatsächlich zu Strafen führen.
Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV) hat die Bußgeldkataloge der Bundesländer untersucht und für jedes Umweltvergehen eigene Umwelt-Bußgeldkataloge erstellt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger erhalten auf umwelt.bussgeldkatalog.org einen Überblick über drohende Strafen bei Verstößen gegen Umweltvorschriften. Themen sind u.a. Altöl, Chemikalien, Sperrmüll, Wasserverschmutzung, Lärmbelästigung, Naturschutz etc.
Grillen im eigenen Garten
Vielen Menschen ist häufig nicht bewusst, dass sie mit ihrem Handeln gegen Umweltschutzregeln verstoßen. Es gibt beispielsweise nicht nur allgemeine Gesetze zum Grillen bzw. Feuer machen, sondern auch Vorschriften, die das Grillen im eigenen Garten regeln. So hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden, dass Gartenbesitzer im eigenen Garten nicht öfter als 20 bis 25 Mal grillen dürfen. Überdies dürfe das Grillen nicht länger als zwei Stunden dauern und nicht nach 21 Uhr stattfinden. Ob Verstöße gegen Grillverordnungen aber tatsächlich geahndet werden, hängt wohl vor allem von der Toleranz der Nachbarn ab.
Tierschutz in Deutschland
Tiere auszusetzen, zu quälen oder zu töten, steht unter Strafe. Im Januar 2015 wurde z.B. in Düsseldorf ein Mann zu einer Geldstrafe von 2400 Euro verurteilt, weil er einen Chihuahua totgetreten hatte. Das Tierschutzgesetz sieht bezüglich des Umgangs mit Tieren aber noch weitere Verbote vor. Hundehalter dürfen ihren Hund z.B. nicht zu solch aggressivem Verhalten ausbilden, welches das Leiden anderer Tiere nach sich ziehen würde. Außerdem ist es nicht gestattet, Tiere zu Filmaufnahmen zu zwingen, wenn die Tiere dadurch Schmerzen erleiden oder sie zu verlosen. Anderenfalls drohen harte Strafen. Wer wildlebende Tiere beunruhigt, sie einfängt oder ihre Lebensstätten beeinträchtigt, muss ebenfalls mit Bußgeldern rechnen. Je nach Bundesland belaufen sich die Strafzahlungen auf 25 bis 20.000 Euro. Im schlimmsten Fall drohen sogar Freiheitsstrafen.
QUELLE: na presseportal / Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. (VFBV)