Untervermietung: Nur wenige Deutsche erwägen Aufnahme eines Untermieters
Trotz steigender Mieten in Deutschland und Wohnraumleerstand aufgrund beruflicher Mobilität, würden die meisten Deutschen ihre privaten Räume nicht an Fremde untervermieten.
Das ergab eine repräsentative Umfrage von ImmobilienScout24.
Als Grund für die Ablehnung von Untermietern nannten rund 70 Prozent der Befragten ihre Privatsphäre, rund 50 Prozent haben Angst vor Diebstahl und Zerstörung. Frauen stehen einer Untervermietung noch skeptischer gegenüber als Männer. Nur jeder fünfte Umfrageteilnehmer (22 Prozent) hat seine Wohnung oder einzelne Zimmer schon einmal untervermietet. Frauen sind dabei noch zurückhaltender als Männer (17 vs. 29 Prozent). Für mehr als jeden zweiten Deutschen (55 Prozent) ist es kategorisch ausgeschlossen, Fremde in der eigenen Wohnung übernachten zu lassen.
Angst um die Privatsphäre
Als Hauptgrund geben die meisten an, sich in ihrer Privatsphäre gestört zu fühlen (62 Prozent). Jeder Zweite (51 Prozent) fürchtet außerdem, dass etwas gestohlen wird oder kaputt geht. Und 46 Prozent haben schlichtweg keinen Platz, um noch jemanden aufzunehmen oder ein paar Quadratmeter zu vermieten. Ein weiterer Ablehnungsgrund sind die Vermieter, die einer Untervermietung nicht zustimmen würden. Am ehesten würden die Deutschen an Frauen und Studenten untervermieten. Männer und Familien haben dagegen ein schwereres Los. Nur jeder zehnte Befragte, der schon einmal Untermieter hatte, würde seine Räume mit diesen Menschen teilen.
Neues BGH-Urteil stärkt Mieter-Recht auf Untervermietung
Rechtlich ist eine Untervermietung nur erlaubt, wenn die Zustimmung des Vermieters eingeholt wurde und es eine vertragliche Regelung gibt. Ein BGH-Urteil vom Juni 2014 stärkt die Rechte des Mieters, aus berechtigtem Interesse einen Teil des Wohnraums einem Dritten zum Gebrauch zu überlassen. Als berechtigtes Interesse gilt zum Beispiel ein Wohnortwechsel aufgrund der im Arbeitsleben oft geforderten Mobilität oder Auslandsaufenthalte von Studenten. Weitere Fälle, die ein “berechtigtes Interesse” des Mieters begründen, sind beispielsweise die Verkleinerung der Familie oder wenn sich die finanzielle Lage eines Mieters verschlechtert, so dass er die Miete alleine nicht mehr bezahlen kann. Eine Vermietung als Ferienwohnung ist in großen deutschen Städten wie Hamburg, Berlin und München aufgrund des knappen Wohnraumangebots wegen Zweckentfremdung allerdings verboten.
INFO: Für die Studie befragte das Marktforschungsinstitut Innofact im Juli 2014 im Auftrag von ImmobilienScout24 1.031 Personen. Die Befragung ist repräsentativ hinsichtlich Alter und Geschlecht der Umfrageteilnehmer.
QUELLE: na presseportal (ots)/Immobilien Scout GmbH